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Finanzregelement TTC Aarau
Ordentliche finanzielle Leistungen des Klubs
Jahresbeiträge
Die Mitglieder entrichten alljährlich einen allgemeinen Mitgliederbeitrag. Die Höhe dieses Beitrages wird gemäss Statuten an der alljährlichen GV bestimmt.
Gebühren Lizenzen
Spielerlizenzen und Gebühren des Verbandes für die Organisation der Meisterschaft werden den Spielern weiterverrechnet.
Bussen
Werden vom Verband Bussen für eine Mannschaft ausgesprochen, werden diese dem Kapitän dieser Mannschaft belastet. Eine allfällige Beteiligung der Mannschaftskollegen ist Sache des Kapitäns
Entschädigungen
Sitzungsgelder
Für Teilnahmen an Sitzungen des STT, des NWTTV und des KATTV und übrigen Regionalverbände werden keine Entschädigungen ausbezahlt.
Reisespesen
Es werden keine Reiseentschädigungen ausbezahlt.
Vorstandssitzungen
Werden Sitzungen des Vorstandes privat inkl. Nachtessen durchgeführt, hat der Organisator Anrecht auf eine Entschädigung. Die Höhe dieser Entschädigung wird im Anhang zu diesem Reglement geregelt. Eine andere Entschädigung für die Mitglieder des Vorstandes ist nicht vorgesehen.
Entschädigungen an den Nachwuchsverantwortlichen
Der Nachwuchsverantwortliche hat Anrecht auf eine Entschädigung. Die Höhe dieser Entschädigung wird im Anhang zu diesem Reglement geregelt.
Entschädigungen bei Anlässen für den Nachwuchs
Grundsätzlich keine Vorgesehen. Ob dem Nachwuchs im Ausnahmefall zusätzliche Entschädigungen für Anlässe ausbezahlt werden entscheidet der Vorstand
Entschädigungen bei Teilnahmen des Nachwuchs an Trainingswochen-
Entschädigungen bei Teilnahmen der Mitglieder an Trainingswochen-
Turnierteilnahmen
Dem Nachwuchs bis 18-
Für Teilnahmen an Turnieren von allen anderen Mitgliedern ist keine Entschädigung vorgesehen.
Materialeinkäufe werden nicht durch den Klub subventioniert. Ausnahme sind die offiziellen Bekleidungsstücke des Vereins. Bei diesen legt der Vorstand den Verkaufspreis an die Mitglieder fest.
Weitere Ausnahmen, wie beispielsweise den Einkauf zu Klubkonditionen von TT-
Sponsorenbeiträge fliessen vollumfänglich in die Kasse des Vereins
ESV Aarau
Die Mitglieder des ESV Aarau (Eisenbahner) bezahlen einen Passivmitgliedsbetrag. Dieser berechtigt zum Training beim TTC Aarau und zur Durchführung der Meisterschaftsspiele in Absprache mit dem Spielleiter
Anwendung dieses Reglements
Verantwortung
Die Anwendung dieses Reglements obliegt dem Vorstand, insbesondere dem Kassier
Anhang
Im Anhang zu diesem Reglement werden die Höhe der Beiträge und Entschädigungen aufgeführt.
Der Anhang ist integrierender Bestandteil dieses Regements.
Schlussbestimmungen
Dieses Reglement wurde an der GV des TTC Aarau im Mai 2017 beschlossen und tritt ab diesem Datum in Kraft
Anhang zum Finanzregelement TTC Aarau
Jahresbeiträge
Aktive SFr. 120,00.-
U11, U13, U15, U17: SFr. 70.00.-
U19 : SFr. 90.00.-
Mitgliedern des Vorstandes und Ehrenmitgliedern wird der Jahresbeitrag erlassen
Entschädigung Nachwuchsverantwortlicher
Entschädigungen J & S: gehen hälftig zu Gunsten Nachwuchsverantwortlichem und zu Gunsten Verein
Entschädigung Nachwuchsverantwortlicher:
Fix SFr. 500.-
Bei Teilnahme mit Nachwuchsmannschaften an der Meisterschaft wird das Fixum auf SFr. 800.-
Ersatz oder Mithilfe beim Nachwuchs-
KATTV Beiträge Jugendförderung: gehen zu Gunsten Verein
Werden Sitzungen privat durchgeführt und ein Essen organisiert, werden dem organisierenden VS-