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Finanzregelement

Über uns

 Finanzregelement TTC Aarau


Ordentliche finanzielle Leistungen des Klubs

Jahresbeiträge
Die Mitglieder entrichten alljährlich einen allgemeinen Mitgliederbeitrag. Die Höhe dieses Beitrages wird gemäss Statuten an der alljährlichen GV bestimmt.

Gebühren Lizenzen
Spielerlizenzen und Gebühren des Verbandes für die Organisation der Meisterschaft werden den Spielern weiterverrechnet.

Bussen
Werden vom Verband Bussen für eine Mannschaft ausgesprochen, werden diese dem Kapitän dieser Mannschaft belastet. Eine allfällige Beteiligung der Mannschaftskollegen ist Sache des Kapitäns

Entschädigungen
Sitzungsgelder
Für Teilnahmen an Sitzungen des STT, des NWTTV und des KATTV und übrigen Regionalverbände werden keine Entschädigungen ausbezahlt.

Reisespesen
Es werden keine Reiseentschädigungen ausbezahlt.

Vorstandssitzungen
Werden Sitzungen des Vorstandes privat inkl. Nachtessen durchgeführt, hat der Organisator Anrecht auf eine Entschädigung. Die Höhe dieser Entschädigung wird im Anhang zu diesem Reglement geregelt. Eine andere Entschädigung für die Mitglieder des Vorstandes ist nicht vorgesehen.

Entschädigungen an den Nachwuchsverantwortlichen
Der Nachwuchsverantwortliche hat Anrecht auf eine Entschädigung. Die Höhe dieser Entschädigung wird im Anhang zu diesem Reglement geregelt.

Entschädigungen bei Anlässen für den Nachwuchs
Grundsätzlich keine Vorgesehen. Ob dem Nachwuchs im Ausnahmefall zusätzliche Entschädigungen für Anlässe ausbezahlt werden entscheidet der Vorstand

Entschädigungen bei Teilnahmen des Nachwuchs an Trainingswochen- oder Wochenenden
Grundsätzlich keine vorgesehen. Ob dem Nachwuchs im Ausnahmefall zusätzliche Entschädigungen für Teilnahmen an Trainingswochenenden ausbezahlt werden entscheidet der Vorstand

Entschädigungen bei Teilnahmen der Mitglieder an Trainingswochen- oder Wochenenden
Grundsätzlich keine vorgesehen. Ob den Mitgliedern im Ausnahmefall zusätzliche Entschädigungen für Teilnahmen an Trainingswochenenden ausbezahlt werden entscheidet der Vorstand

Turnierteilnahmen
Dem Nachwuchs bis 18-jährig wird die Gebühr für die Teilnahme an den AG-Meisterschaften und NWTTV Meisterschaften  vom Verein übernommen
Für Teilnahmen an Turnieren von allen anderen Mitgliedern ist keine Entschädigung vorgesehen.

Materialeinkäufe
Materialeinkäufe werden nicht durch den Klub subventioniert. Ausnahme sind die offiziellen Bekleidungsstücke des Vereins. Bei diesen legt der Vorstand den Verkaufspreis an die Mitglieder fest.
Weitere Ausnahmen, wie beispielsweise den Einkauf zu Klubkonditionen von TT-Schläger für den Nachwuchs mit weiter Verrechnung des bezahlten Preises, obliegen dem Entscheid des Vorstandes.

Sponsorenbeiträge
Sponsorenbeiträge fliessen vollumfänglich in die Kasse des Vereins

ESV Aarau
Die Mitglieder des ESV Aarau (Eisenbahner) bezahlen einen Passivmitgliedsbetrag. Dieser berechtigt zum Training beim TTC Aarau und zur Durchführung der Meisterschaftsspiele in Absprache mit dem Spielleiter

Anwendung dieses Reglements

Verantwortung
Die Anwendung dieses Reglements obliegt dem Vorstand, insbesondere dem Kassier

Anhang
Im Anhang zu diesem Reglement werden die Höhe der Beiträge und Entschädigungen aufgeführt.
Der Anhang ist integrierender Bestandteil dieses Regements.

Schlussbestimmungen
Dieses Reglement wurde an der GV des TTC Aarau im Mai 2017 beschlossen und tritt ab diesem Datum in Kraft


Anhang zum Finanzregelement TTC Aarau

Jahresbeiträge
Aktive                            SFr. 120,00.-
U11, U13, U15, U17:     SFr.  70.00.-
U19 :                             SFr.   90.00.-
Passive:                        SFr.   20,00.-

Mitgliedern des Vorstandes und Ehrenmitgliedern wird der Jahresbeitrag erlassen


Entschädigung Nachwuchsverantwortlicher
Entschädigungen J & S:  gehen hälftig zu Gunsten Nachwuchsverantwortlichem und zu Gunsten Verein

Entschädigung Nachwuchsverantwortlicher:
Fix SFr. 500.-/ Vereinsjahr
Bei Teilnahme mit Nachwuchsmannschaften an der Meisterschaft wird das Fixum auf SFr. 800.-/ Vereinsjahr aufgestockt. SFr. 300.- ist als Entschädigung vorgesehen für die Betreuung an Meisterschaft-Poules inklusive Reisespesen.

Ersatz oder Mithilfe beim Nachwuchs-Training müssen aus dem Fixum des Nachwuchsverantwortlichens bezahlt werden. Eine weitere Entschädigung ist nicht vorgesehen.

KATTV Beiträge Jugendförderung:  gehen zu Gunsten Verein


Sitzungsgelder Vorstand
Werden Sitzungen privat durchgeführt und ein Essen organisiert, werden dem organisierenden VS-Mitglied SFr. 50.- ausbezahlt




 
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