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Schutzkonzept NWTTV

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COVID 19-Schutz- und Handlungskonzept NWTTV
(Wettkampfkonzept Saison 2020/2021)

1. Präambel
Der Hauptzweck des STT und NWTTV ist die Förderung des Tischtennissports.
Aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus bestehen derzeit für das gesellschaftliche Leben in der
Schweiz diverse Einschränkungen. Von diesen Massnahmen ist auch der Sport inkl. Tischtennis
betroffen.
Inzwischen arbeitet die Politik an schrittweisen Lockerungen. Auch der Sport ist aufgefordert,
entsprechende Wiedereinstiegskonzepte zu entwickeln.
Im Sinne der Erfüllung des Verbandszweckes soll das vorliegende
Covid-19 Schutz- und
Handlungskonzept des NWTTV
aufzeigen, wie der Wettkampfbetrieb unter Einhaltung der
übergeordneten Grundsätze, z.B. Kontaktbeschränkungen, Abstandsregelungen und Hygiene-
Massnahmen sowie dem Schutz besonders gefährdeter Personen gewährleistet wird
- ein Individualsport
- kein Kontaktsport und
- die Trainingspartner/innen bzw. Wettkampfgegner/innen sind mindestens 2,74 Meter (Länge des Tisches) voneinander getrennt
Mit den notwendigen Anpassungen, die dieses Schutz- und Handlungskonzept beschreibt, ist Tischtennis deshalb unter den aktuellen Bedingungen des Infektionsschutzes eine besonders geeignete und sichere
Sportart. Dieses Schutz- und Handlungskonzept wird kontinuierlich an die jeweils aktuellen BAG Vorgaben angepasst. Der NWTTV informiert jeweils zum Ersten des Monats die aktuelle Situation, respektive Änderungen werden mitgeteilt. Die Information geht mittels E-Mail an den Spielleiter und wird gleichzeitig auf der Homepage NWTTV aufgeschaltet.

2 Welche Regelungen gelten?
Massgeblich sind stets die Verordnungen und Auflagen des BAG, sowie die Auflagen der
zuständigen Kantonalen Stellen und der jeweiligen Gemeinde.
Diese sind vollumfänglich zu beachten und umzusetzen. Sie gehen den Massnahmen aus diesem
Konzept vor.
Link zu den Informationsseiten der Kantone (alle Kantone).
Kt. AG
https://www.ag.ch/de/themen_1/coronavirus_2/coronavirus.jsp
Kt. BL https://www.baselland.ch/politik‐und‐behorden/direktionen/volkswirtschafts‐undgesundheitsdirektion/
amt‐fur‐gesundheit/medizinische‐dienste/kantonsarztlicherdienst/
aktuelles
Kt. BS https://www.coronavirus.bs.ch/
Kt. SO https://corona.so.ch/
- Enge Kontaktpersonen einer infizierten Person können von den kantonalen Gesundheits-behörden in Quarantäne gesetzt werden.
- Empfehlung an Spieler und Zuschauer, die Swiss Covid App herunterzuladen
- Spieler, die aus Lä-ndern anreisen, für welche das Bundesamt für Gesundheit BAG eine
Quarantäne nach der Einreise in die Schweiz vorgeschrieben hat, dürfen nur nach Einhaltung der 10tägigen
 Quarantäne an einem Wettkampf in der Schweiz teilnehmen. Die Liste dieser Länder sowie alle Informationen zur Quarantänepflicht sind unter diesem
Link zu finden.

Vielfach knüpfen die zuständigen staatlichen Stellen die Genehmigung des Sportbetriebs an das sportartspezifische
Covid-19-Schutzkonzept des jeweiligen Dachverbandes. Dies erfolgt manchmal
in der Form der verbindlichen Übernahme und manchmal als dringende Empfehlung. STT legt mit seinen Regionalverbänden jeweils ein sportartspezifisches Covid-19-Schutz- und Handlungskonzept für den Tischtennissport in der Schweiz vor. Unter dem Vorbehalt der Übernahme durch die zuständigen staatlichen Stellen sind alle
„Massnahmen“ verbindliche Bestandteile dieses Schutz- und Handlungskonzeptes. Darüber hinaus enthält dieses Schutz- und Handlungskonzept „Optionale Hinweise“. Diese dienen der Erläuterung oder enthalten weitergehende mögliche Massnahmen, die jedoch keinen verbindlichen Charakter haben. Die Abschnitte „Mindestens 1,5 Meter Abstand halten!“, „Hygieneregeln umsetzen!“ und „Rahmenbedingungen klären!“ enthalten Massnahmen und optionale Hinweise, die unabhängig vom Spielort gelten. Die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung der staatlichen Vorgaben und damit in der Regel auch der Massnahmen aus diesem Schutz- und Handlungskonzept liegt beim Verein.  Das bedeutet: Zuständig ist der Verein!

Der STT und der NWTTV übernehmen mit diesem Schutz- und Handlungskonzept keine Verantwortung im Falle einer Ansteckung mit dem Coronavirus während eines Wettkampfs.
Der NWTTV fordert alle Vereine, Trainer/innen, Spieler/innen und Schiedsrichter/innen auf, sich an die Massnahmen dieses Schutz- und Handlungskonzeptes zu halten.Widerhandlungen werden gemäss
Kapitel «Sanktionen» in diesem Konzept geahndet.

3. Mindestens 1,5 Meter Abstand halten!
Massnahmen:
Die Sportart Tischtennis
Tischtennis ist mit Ausnahme des Doppels ein Individualsport und gehört nicht zu den Kontakt- Sportarten. Es spielen nie mehr als zwei Personen an einem Tisch.
Auf Doppel wird verzichtet!
Trainingspartner oder Wettkampfgegner, die sich am Tisch gegenüberstehen, sind durch den Tisch, also mindestens 2,74 Meter (Länge des Tisches), voneinander getrennt.
Die Spieler/innen verzichten auf Händeschütteln oder andere Begrüssungsrituale mit Kontakt, um die Abstandsregel einzuhalten.

Die Organisation

- Der Veranstalter stellt an jedem Gebäude-Eingang und Ausgang Desinfektionsmittel auf und fordert alle passierenden Personen durch Hinweisschilder auf, sich die Hände zu desinfizieren.
- Der Veranstalter sorgt dafür, dass für Spieler und Zuschauer, wenn immer möglich getrennte Waschräume zugänglich sind und immer ausreichend Seife vorhanden ist.

In Abhängigkeit von der jeweiligen Örtlichkeit sind Regelungen für den Zutritt zur jeweiligen Örtlichkeit zu treffen und entsprechend zu kennzeichnen. Ziel dieser Regelungen ist die Wahrung eines Abstandes von
1,5 Metern auch beim Ein- und Ausgang. Die Tische sind durch geeignete Massnahmen zu trennen.
Auch während Spielpausen ist der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
Trainer/innen und Betreuer/innen halten Abstand, stehen grundsätzlich ausserhalb der Abgrenzungen. Kann der Abstand ausnahmsweise (z. B. Verletzung eines Spielers/einer Spielerin) nicht eingehalten
werden, tragen Trainer/innen und Betreuer/innen einen Mund-Nase-Schutz.
Optionaler Hinweise:
Zur Abgrenzung mehrerer Tische werden Tischtennis-Umrandungen oder, wenn diese nicht vorhanden sind, andere geeignete Gegenstände genutzt. Bei Hallen mit Trennvorhängen sollte man auch zusätzlich
diese nutzen. Zwischen zwei Tischbelegungen wird jeweils eine mehrminütige Pause eingeplant, um einen kontaktlosen Wechsel am Tisch zu ermöglichen.
Die Spieler/innen bleiben auf ihrer Tischseite. Es erfolgt kein Seitenwechsel. Zu Beginn des Spiels wird die Zuteilung der jeweiligen Tischseite bestimmt. Wird im normalen Modus mit Seitenwechsel gespielt, erfolgt der Seitenwechsel im Uhrzeigersinn.

4. Hygienemassnahmen umsetzen
Massnahmen:
Häufig übliche Handlungen wie Anhauchen des Balles oder Abwischen des Handschweisses am Tisch ist verboten. Für das Abtrocknen von Schläger oder Schweiss ist ein eigenes Handtuch zu benutzen.
Umkleideräume und Duschen werden gemäss Gemeindeverordnung benützt oder nicht. Desinfektionsmittel für den persönlichen Gebrauch sind in der Verantwortung des Wettkampfspieler/in.
Optionale Hinweise:
Auf Wunsch eines Spielers kann mit personalisierten Bällen gespielt werden. In diesem Fall stellt die Heimmannschaft den zusätzlichen Matchball zu Verfügung. Fremde Bälle werden dann mit dem Fuss
oder dem Schläger zum/r Mitspieler/in gespielt. Alternativ dazu kann man die Bälle regelmässig reinigen.
Rahmenbedingungen klären!
Massnahmen
Sportorganisation
Jeder organisierende Verein ist für die Registration und Information aller anwesenden Personen der Veranstaltung verantwortlich.
Nachverfolgung
Zur Kontaktnachverfolgung im Falle einer später festgestellten Infektion sind die Namen der anwesenden Personen geeignet zu dokumentieren.


5. Zusätzliche Massnahmen für den Wettkampf
Massnahmen:
An- und Abfahrt
Bei der An- und Abfahrt gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen und Abstandsgebote des BAG.
Sportorganisation
Die Anzahl der gleichzeitig in der Halle zugelassenen Personen richtet sich nach den behördlichen Vorgaben zur maximalen Personenzahl bezogen auf eine bestimmte Fläche und/oder bezogen auf eine
bestimmte Veranstaltung. Die Zahl der anwesenden Personen ist möglichst zu minimieren. Ist die Kapazität begrenzt, wird die Anzahl mittels einer Prioritätenfolge gesteuert (Spieler, Organisatoren &
Helfer, Betreuer, Schiedsrichter, Zuschauer). Der Veranstalter muss sicherstellen, dass die Zahl der maximal zu kontaktierenden Personen nicht grösser als 300 ist, etwa durch die Unterteilung in Sektoren. Eine Durchmischung dieser Gruppen ist nicht erlaubt.
Bei Siegerehrungen sind die Podestplätze mit genügendem Abstand zu platzieren (>1.5m).
Der Abstand von 1,5 Metern gilt beispielsweise auch für Mannschaftsbänke, Nebenräume und Tribünen. Kann der Abstand ausnahmsweise nicht eingehalten werden, tragen die beteiligten Personen einen
Mund-Nasen-Schutz.
Speisen und Getränke
Angebot und Verkauf von Getränken und Speisen erfordern ein eigenes Schutzkonzept gemäss den Richtlinien von Gastro-Suisse.
Spielordnungen
Parallel zu diesem Schutz- und Handlungskonzept, werden zudem die jeweiligen Spielordnungen auf möglicherweise geänderte Rahmenbedingungen für den Wettkampfbetrieb angepasst (z.B. Spielsystem,
Spielverlegungen), siehe monatliche elektronische Information.

Optionale Hinweise:
In Einzelfällen (z.B. für die Turnierleitung) kann auch eine Plexiglaswand als Trennung installiert werden. Auf die Verwendung zusätzlicher Materialien, die nicht zwingend für den Wettkampf erforderlich sind, wie
z.B. Zählgeräte und Handtuchboxen ist möglichst zu verzichten. Sofern diese eingesetzt werden, soll das einzelne Gerät jeweils nur von einer einzigen Person genutzt werden. Ist dies nicht möglich, sind die
Geräte bei jedem Wechsel des Nutzers zu reinigen. Beim Einsatz eines Mikrofons erhält dieses eine Schutzhülle (z.B. einen Gefrierbeutel oder eine kleine Plastiktüte), die bei jedem Wechsel eines Nutzers ausgetauscht wird.


6. Sanktionen für den Wettkampf
- Schutzkonzept nicht vorhanden
- Überfüllte Halle (vorgeschriebene freie Fläche m
2 pro Person wird nicht eingehalten)


7. Saisonablauf respektive Wertung bei Abbruch
- Plan A: Saison Beginn gemäss Auslosung (Ende August, VR und RR)
- Plan B: Nur Rückrunde wird gespielt, gemäss Auslosung (Ende August)

- Regionaler Wettkampfverbot während der VR  =>
Abbruch ohne Wertung der VR, => Plan B tritt in Kraft (nur RR wird gespielt und gewertet).
- Regionaler Wettkampfverbot während der RR =>
Abbruch, Wertung Ende VR, sofern die VR komplett gespielt wurde.
- Alle gespielten Spiele fliesen in die ELO Wertung
- Meisterschaft wird gewertet, wenn entweder die VR oder die RR oder beides komplett gespielt wurde.
- Weder die reguläre Meisterschaft, noch Plan B kann gespielt werden, =>
aktuelle Meisterschaftseinteilung wird ins 2021-2022 übernommen
- Kann eine Mannschaft wegen Risikogruppenverbot nicht mehr antreten, werden keine WOBussen ausgesprochen. Mannschaftswertung erfolgt jedoch gemäss Sportreglement.


8. Click-tt Eingabe
Korrekte Click-tt Eingabe auch wenn kein Doppel gespielt wird.
Schritt 1:
Es müssen Doppelspieler eingetragen werden, auch wenn nicht gespielt wird!
Schritt 2: Bei beiden Doppelpaarungen muss
WO selektiert werden-
Durch diese Eingabe erscheint keine Fehlermeldung beim Speichern der Resultateingabe und die
Punkteverteilung sieht folgendermassen aus:

NWTTV Verbandsmeisterschaft 20/21 Covid‐19 02.08.2020
Druckdatum: 01.08.2020 Schutzkonzept Vers. 01 Seite 9 von 9

 
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