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COVID 19-
1. Präambel
Der Hauptzweck des STT und NWTTV ist die Förderung des Tischtennissports.
Aufgrund der Ausbreitung des Corona-
Schweiz diverse Einschränkungen. Von diesen Massnahmen ist auch der Sport inkl. Tischtennis
betroffen.
Inzwischen arbeitet die Politik an schrittweisen Lockerungen. Auch der Sport ist aufgefordert,
entsprechende Wiedereinstiegskonzepte zu entwickeln.
Im Sinne der Erfüllung des Verbandszweckes soll das vorliegende
Handlungskonzept des NWTTV
übergeordneten Grundsätze, z.B. Kontaktbeschränkungen, Abstandsregelungen und Hygiene-
Massnahmen sowie dem Schutz besonders gefährdeter Personen gewährleistet wird
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Mit den notwendigen Anpassungen, die dieses Schutz-
Sportart. Dieses Schutz-
2 Welche Regelungen gelten?
Massgeblich sind stets die Verordnungen und Auflagen des BAG, sowie die Auflagen der
zuständigen Kantonalen Stellen und der jeweiligen Gemeinde.
Diese sind vollumfänglich zu beachten und umzusetzen. Sie gehen den Massnahmen aus diesem
Konzept vor.
Link zu den Informationsseiten der Kantone (alle Kantone).
Kt. AG https://www.ag.ch/de/themen_1/coronavirus_2/coronavirus.jsp
Kt. BL https://www.baselland.ch/politik‐und‐behorden/direktionen/volkswirtschafts‐undgesundheitsdirektion/
amt‐fur‐gesundheit/medizinische‐dienste/kantonsarztlicherdienst/
aktuelles
Kt. BS https://www.coronavirus.bs.ch/
Kt. SO https://corona.so.ch/
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Quarantäne an einem Wettkampf in der Schweiz teilnehmen. Die Liste dieser Länder sowie alle Informationen zur Quarantänepflicht sind unter diesem Link zu finden.
Vielfach knüpfen die zuständigen staatlichen Stellen die Genehmigung des Sportbetriebs an das sportartspezifische Covid-
in der Form der verbindlichen Übernahme und manchmal als dringende Empfehlung. STT legt mit seinen Regionalverbänden jeweils ein sportartspezifisches Covid-
Der STT und der NWTTV übernehmen mit diesem Schutz-
Der NWTTV fordert alle Vereine, Trainer/innen, Spieler/innen und Schiedsrichter/innen auf, sich an die Massnahmen dieses Schutz-
Kapitel «Sanktionen» in diesem Konzept geahndet.
Massnahmen:
Die Sportart Tischtennis
Tischtennis ist mit Ausnahme des Doppels ein Individualsport und gehört nicht zu den Kontakt-
Auf Doppel wird verzichtet!
Trainingspartner oder Wettkampfgegner, die sich am Tisch gegenüberstehen, sind durch den Tisch, also mindestens 2,74 Meter (Länge des Tisches), voneinander getrennt.
Die Spieler/innen verzichten auf Händeschütteln oder andere Begrüssungsrituale mit Kontakt, um die Abstandsregel einzuhalten.
Die Organisation
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1,5 Metern auch beim Ein-
Trainer/innen und Betreuer/innen halten Abstand, stehen grundsätzlich ausserhalb der Abgrenzungen. Kann der Abstand ausnahmsweise (z. B. Verletzung eines Spielers/einer Spielerin) nicht eingehalten
werden, tragen Trainer/innen und Betreuer/innen einen Mund-
Zur Abgrenzung mehrerer Tische werden Tischtennis-
diese nutzen. Zwischen zwei Tischbelegungen wird jeweils eine mehrminütige Pause eingeplant, um einen kontaktlosen Wechsel am Tisch zu ermöglichen.
4. Hygienemassnahmen umsetzen
Massnahmen:
Häufig übliche Handlungen wie Anhauchen des Balles oder Abwischen des Handschweisses am Tisch ist verboten. Für das Abtrocknen von Schläger oder Schweiss ist ein eigenes Handtuch zu benutzen.
Umkleideräume und Duschen werden gemäss Gemeindeverordnung benützt oder nicht. Desinfektionsmittel für den persönlichen Gebrauch sind in der Verantwortung des Wettkampfspieler/in.
Optionale Hinweise:
Auf Wunsch eines Spielers kann mit personalisierten Bällen gespielt werden. In diesem Fall stellt die Heimmannschaft den zusätzlichen Matchball zu Verfügung. Fremde Bälle werden dann mit dem Fuss
oder dem Schläger zum/r Mitspieler/in gespielt. Alternativ dazu kann man die Bälle regelmässig reinigen.
Rahmenbedingungen klären!
Massnahmen
Sportorganisation
Jeder organisierende Verein ist für die Registration und Information aller anwesenden Personen der Veranstaltung verantwortlich.
Nachverfolgung
Zur Kontaktnachverfolgung im Falle einer später festgestellten Infektion sind die Namen der anwesenden Personen geeignet zu dokumentieren.
5. Zusätzliche Massnahmen für den Wettkampf
Massnahmen:
An-
Die Anzahl der gleichzeitig in der Halle zugelassenen Personen richtet sich nach den behördlichen Vorgaben zur maximalen Personenzahl bezogen auf eine bestimmte Fläche und/oder bezogen auf eine
bestimmte Veranstaltung. Die Zahl der anwesenden Personen ist möglichst zu minimieren. Ist die Kapazität begrenzt, wird die Anzahl mittels einer Prioritätenfolge gesteuert (Spieler, Organisatoren &
Helfer, Betreuer, Schiedsrichter, Zuschauer). Der Veranstalter muss sicherstellen, dass die Zahl der maximal zu kontaktierenden Personen nicht grösser als 300 ist, etwa durch die Unterteilung in Sektoren. Eine Durchmischung dieser Gruppen ist nicht erlaubt.
Bei Siegerehrungen sind die Podestplätze mit genügendem Abstand zu platzieren (>1.5m).
Der Abstand von 1,5 Metern gilt beispielsweise auch für Mannschaftsbänke, Nebenräume und Tribünen. Kann der Abstand ausnahmsweise nicht eingehalten werden, tragen die beteiligten Personen einen
Mund-
Angebot und Verkauf von Getränken und Speisen erfordern ein eigenes Schutzkonzept gemäss den Richtlinien von Gastro-
Parallel zu diesem Schutz-
Spielverlegungen), siehe monatliche elektronische Information.
Optionale Hinweise:
In Einzelfällen (z.B. für die Turnierleitung) kann auch eine Plexiglaswand als Trennung installiert werden. Auf die Verwendung zusätzlicher Materialien, die nicht zwingend für den Wettkampf erforderlich sind, wie
z.B. Zählgeräte und Handtuchboxen ist möglichst zu verzichten. Sofern diese eingesetzt werden, soll das einzelne Gerät jeweils nur von einer einzigen Person genutzt werden. Ist dies nicht möglich, sind die
Geräte bei jedem Wechsel des Nutzers zu reinigen. Beim Einsatz eines Mikrofons erhält dieses eine Schutzhülle (z.B. einen Gefrierbeutel oder eine kleine Plastiktüte), die bei jedem Wechsel eines Nutzers ausgetauscht wird.
6. Sanktionen für den Wettkampf
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7. Saisonablauf respektive Wertung bei Abbruch
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Schritt 1:
Schritt 2: Bei beiden Doppelpaarungen muss WO selektiert werden-
Durch diese Eingabe erscheint keine Fehlermeldung beim Speichern der Resultateingabe und die
Punkteverteilung sieht folgendermassen aus:
NWTTV Verbandsmeisterschaft 20/21 Covid‐19 02.08.2020
Druckdatum: 01.08.2020 Schutzkonzept Vers. 01 Seite 9 von 9