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Covid-
1. Ausgangslage
Ab dem 6. Juni 2020 ist der Trainingsbetrieb in allen Sportarten unter Einhaltung von vereinsspezifischen Schutzkonzepten wieder zulässig. Bei Sportaktivitäten, in denen ein dauernder enger Körperkontakt erforderlich ist, müssen die Trainings so gestaltet werden, dass sie ausschliesslich in beständigen Gruppen stattfinden mit Führung einer entsprechenden Präsenzliste. Als enger Kontakt gilt dabei die längerdauernde (>15 Minuten) oder wiederholte Unterschreitung einer Distanz von 1,5 Metern (ab 22. Juni) ohne Schutzmassnahmen.
Folgende fünf Grundsätze müssen im Trainingsbetrieb zwingend eingehalten werden:
1.1 Nur symptomfrei ins Training
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainingsbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.
1.2. Abstand halten
Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, beim Duschen, nach dem Training, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen sind 1,5 Meter Abstand nach wie vor einzuhalten und auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten. Einzig im eigentlichen Trainingsbetrieb ist der Körperkontakt in allen Sportarten wieder zulässig. Pro Person müssen mindestens 10 m2 Trainingsfläche zur Verfügung stehen
1.3. Gründlich Hände waschen
Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.
1.4. Präsenzlisten führen
Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten Präsenzlisten. Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese dem/der Corona-
1.5. Bestimmung Corona-
Jede Organisation, welche die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs plant, muss eine/n Corona-
2 Einleitung
Das vorliegende Covid-
3 Ziele des Covid-
Das Konzept verfolgt folgende Ziele:
Durchführen des Tischtennis-
Vermittlung von Sicherheit für unsere Spieler und Trainer durch die Definition klarer Regeln, was erlaubt ist und was nicht
Swiss Table Tennis und der Tischtennisclub Aarau zählen auf die Solidarität und Selbstverantwortung der Trainer, Tischtennisspieler und ihrer Eltern – wir sind und bleiben solidarisch und halten uns an die Vorgaben. Unser vorbildliches Verhalten dient dem Tischtennissport!
4 Organisation des Trainings
Der TTC Aarau benennt den Präsidenten René Furer als Covid-
Verpflichtung einer Person zum Führen von Anwesenheitslisten und Versand der Anwesenheitsliste an den Covid-
Verantwortlicher hat René Furer nach dem Training zu melden welche Personen anwesend waren. R. Furer wird eine Liste der Trainingsbesuche führen und archivieren. Diese Massnahme dient der Rückverfolgung von Kontakten im Falle einer Ansteckung.
5 Vorgaben Stadt Aarau ab 20.10.2020:
Am Sonntag, 18. Oktober 2020, hat der Bundesrat neue Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-
1. Auf dem gesamten Areal der Sportanlage herrscht eine allgemeine Maskenpflicht. Zum Beispiel im
Eingangsbereich, in den Garderoben und Toiletten muss eine Maske getragen werden.
Beim Betreten des Spielfeldes, darf die Maske abgezogen werden.
2. Alle Sportler/innen sowie sämtlicher Staff müssen bereits
umgezogen im Training/Wettkampf erscheinen.
3. Die Garderoben dürfen erst nach dem Training zum Duschen
genutzt werden. So wird eine Durchmischung der unterschiedlichen Nutzergruppen vermieden.
Vereine, welche Trainings in einer kantonalen, privaten oder Sportanlage anderer Gemeinden haben, informieren sich bitte direkt bei den entsprechenden Betreibern.
6 Kommunikation, Inkrafttreten
Dieses Covid-
Es wird wie folgt kommuniziert:
Versand per E-
Veröffentlichung auf der Webseite des TTC Aarau (www.ttcaarau.ch)
ggf. Aushang in der Halle